Korea Medizintourismus Steuererstattungsrechner
Ausländische Patienten, die in Südkorea medizinisch behandelt werden, haben Anspruch auf eine MwSt-Erstattung von bis zu 10% der OP-Kosten. Nutzen Sie diesen Rechner zur Schätzung.
Dieser Rechner liefert nur Schätzungen. Tatsächliche Beträge können abweichen. Bestätigen Sie die Berechtigung direkt bei Ihrer Klinik.
So beantragen Sie Ihre Steuererstattung
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Fordern Sie bei der Bezahlung eine Steuererstattungsquittung von der Klinik an.
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Bewahren Sie alle Originalbelege und das Steuererstattungsformular auf. Sie benötigen Ihren Reisepass.
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Besuchen Sie vor der Abreise den Tax Refund Schalter (KIOSK) am Incheon International Airport.
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Erstattungen unter 75.000 KRW: automatische KIOSK-Maschinen. Höhere Beträge: besetzter Zollschalter.
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Erhalten Sie Ihre Erstattung per Bargeld, Kreditkarte oder Banküberweisung. Karte/Überweisung dauert 2-4 Wochen.
Voraussetzungen
- Sie müssen Nicht-Koreaner mit Touristen- oder Medizinvisum sein
- Behandlung muss in einer MwSt-registrierten Einrichtung erfolgen
- Antrag muss vor Verlassen Koreas gestellt werden
- Mindestbetrag: 15.000 KRW pro Transaktion
Hinweis: Einige kosmetische Eingriffe qualifizieren möglicherweise nicht für die medizinische Steuererstattung. Klären Sie dies vor der Behandlung mit Ihrer Klinik.